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Blackout: Bereiten Sie Ihre Schule mit der BBG vor

Ein Blackout kann jederzeit eintreten. Was tun Schulen, wenn auf einmal der Strom ausgeht? Ein Leitfaden des Bildungsministeriums bietet nun Abhilfe bei der Koordination des Schulnotfallplans mit jenem der Gemeinde.

Bei der Vorbereitung muss daran gedacht werden, dass bei einem Blackout nicht nur die Beleuchtung ausfällt, sondern auch Lifte, elektronische Schließsysteme, EDV-Anlagen und Drucker sowie in weiterer Folge wahrscheinlich auch die Wasserversorgung (WC-Anlagen), Kühlgeräte usw. Deshalb ist es wichtig, alle in dieser Situation relevanten Informationen auf Ausdrucken in Notfallmappen zu haben und die benötigen Produkte im Vorratsschrank.

So unterstützt die BBG

Gerade in den Phasen der Vorbereitung, Bewältigung und Wiederherstellung in Krisensituationen ist die Bundesbeschaffung ein verlässlicher Partner, der mit- und vorausdenkt. Sie behält die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Vorsorgemanagements stets im Blick und schließt laufend weitere Rahmenvereinbarungen für Sie ab. So finden Sie einige der erwähnten Produkte des Leitfadens des Bildungsministeriums im e-Shop der BBG.

So bestellen Sie

Kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson in der Gemeinde! Die meisten Gemeinden verfügen über eine Grundsatzvereinbarung mit der BBG und somit über einen Zugang zum e-Shop der BBG. Mit Abschluss der Grundsatzvereinbarung wird die Gemeinde in die Kundenliste der BBG aufgenommen. Diese Liste muss von der BBG bei jeder Ausschreibung beigelegt werden. Jene Gemeinden und weitere öffentliche Einrichtungen, die hier genannt werden, dürfen nach Abschluss des Vergabeverfahrens die entsprechende Rahmenvereinbarung nützen. Geben Sie die Geschäftszahl (GZ) des gewünschten Produkts in die e-Shop-Suche ein. Der e-Shop zeigt Ihnen auf einen Klick, ob Ihre Gemeinde abrufberechtigt ist. Bundesschulen und Landesschulen können die Vorteile der BBG sofort nutzen, ohne Abschluss einer eigenen Grundsatzvereinbarung.

 

Taschenlampe leuchtet im Dunkeln

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Bitte wenden Sie sich an forum(at)bbg.gv.at oder an unser Helpcenter. Dort hilft man Ihnen gerne weiter!

Hinweis: Die BBG verteilt weder persönliche Geschenke noch übernimmt sie Reise- oder Nächtigungskosten für Kunden und/oder Lieferanten. In den Pausen werden Speisen und Getränke gereicht und Give-Aways ergänzen die Informationsmaterialien. Der Geldwert dafür liegt pro Person unter Euro 100,-. Fotos von Veranstaltungen und der daran teilnehmenden Personen werden für BBG-Zwecke (Homepage, Newsletter, Printmedien etc.) verwendet. Wenn Sie nicht fotografiert werden wollen, wenden Sie sich bitte an den Veranstaltungsleiter vor Ort.