Das Siegel zur Partnerschaft mit der BBG
Das BBG-Partner-Siegel zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Unternehmen erfolgreich an einer öffentlichen Ausschreibung teilgenommen haben bzw. welche Unternehmen gerade aktiv und partnerschaftlich einen Vertrag erfüllen.
Wer darf das Partner-Siegel tragen?
Alle Unternehmen, die mindestens einen gültigen Rahmenvertrag oder eine gültige Rahmenvereinbarung mit der BBG haben, dürfen das Partner-Siegel tragen. Voraussetzungen dafür sind die Zustimmung zu unserer Nutzungsvereinbarung sowie die korrekte Verwendung des Siegels.
Ein Siegel, viele Vorteile für Kunden
- Hier können Sie sich auf die Vergaberechtssicherheit verlassen
- Bestätigung einer guten und starken Zusammenarbeit
- Das Unternehmen hat Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
- Der einfache Abruf im e-Shop schont Ihre Ressourcen
Ein Siegel, viele Vorteile für Lieferanten
- Umfassende Werbemöglichkeiten, z.B. Banner
- Bestätigung einer guten und starken Zusammenarbeit
- Kennzeichnung der erfolgreichen Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung
- Siegel-Abbildung in Ihrem Unternehmensprofil im e-Shop
- Kostenlos für Lieferanten
Nützen Sie die Möglichkeit einer Partnerschaft mit der BBG!
Unser Marketing-Team informiert Sie gerne.