Kerndaten-Meldungen für Abrufe im e-Shop einfach durchführen
Sie können die neue Publikationsverpflichtung hinsichtlich der Meldung von Kerndaten unkompliziert im e-Shop abwickeln. Durch das Setzen eines Schalters im Zuge des Bestellvorgangs und die Vornahme notwendiger Ergänzungen vornehmen ist die Kerndaten-Meldung im Handumdrehen erstellt.
Hintergrundinformation zur Kerndatenmeldung
Der e-Shop schlägt im Zuge des Bestellvorganges vor eine Kerndaten-Meldung zu machen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dafür werden die Vertragsart und der Schwellenbereich des zugrundeliegenden Verfahrens, der Vollziehungsbereich der bestellenden Organisation und der Wert des Auftrages berücksichtigt.
Ablauf der Kerndaten-Meldung
Eine Einführung und Erläuterungen zu den Kerndaten sind bereits jetzt im e-Shop vorhanden wenn Sie einen Warenkorb im e-Shop öffnen.
Darüber hinaus finden Sie hier eine kurze Darstellung des Ablaufs: Nachdem Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen in den Warenkorb gelegt haben, führen Sie bitte folgende Schritte durch:
- Entscheiden Sie durch Setzen des Schiebeschalters „Bekanntgabe“ ob Sie die Kerndaten-Meldung durchführen möchten.
- Nach Betätigung öffnet sich ein Eingabeformular, welches bereits mit den relevanten Daten befüllt ist. Prüfen Sie diese sorgfältig und machen Sie zusätzliche Pflichtangaben wie z.B. eine Beschreibung der Leistung und ein Datum wann die Leistung voraussichtlich erbracht wird. Bei einem Dauerschuldverhältnis ist das Start- und Enddatum zu setzen.
- In jedem Genehmigungsschritt können Entscheidungen und Eingaben über die Kerndaten-Meldung nochmals überprüft bzw. gegebenenfalls noch geändert werden.
Dateien zum Download
Infografik zum Ablauf
Weiterführende Informationen
Die gesetzlichen Hintergründe finden Sie in einem Informationsblatt zusammengefasst.
Im e-Shop werden bereits folgende Daten zur Verfügung gestellt:
- Vorschlagswerte für den Haupt-CPV Code
- Vorschlagswerte für weitere CPV Code
- Vorschlagswert für die Bezeichnung des Auftrags
- Vorbelegung der Anzahl eingeholter Angebote mit Prüfung der Organisationsgröße des Hauptauftragnehmers um ebenfalls die Anzahl der KMU Angebote vorzubelegen
- Automatische Ermittlung des Auftragswertes bei Bestellung
- Verfahrensart, Vertragsart, Schwellenbereich und Geschäftszahl werden aus dem zugrundeliegenden Verfahren übernommen
- Der Vollziehungsbereich und die Stammzahl wird aus der bestellenden Organisation übernommen
- Die Stammzahl des Lieferanten werden aus der Organisation des Hauptauftragnehmers übernommen
Nach Abschluss des Bestellvorganges und Prüfung der Informationen durch den Kunden stellt die BBG die Daten über das Unternehmensserviceportal (USP) als open government data (OGD) zur Verfügung.
Weitere Hilfestellungen zum Thema Kerndatenmeldung finden Sie in unseren FAQs.
FAQ
Sehen Sie in unseren häufig gestellten Fragen nach, ob wir bereits eine Antwort auf Ihre Frage haben.