FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sie sind auf der Suche nach Antworten? Nützen Sie unsere FAQ-Liste. Sollte die passende Antwort nicht dabei sein, wenden Sie sich an unser Helpcenter.

 

Für das BBG-Portal können sich Kunden, Lieferanten und Interessenten gleichermaßen registrieren.

Bitte klicken Sie auf das „Login-Symbol“ in der Statusleiste rechts oben. Danach klicken Sie auf „Ich bin neu hier“ und füllen die Pflichtfelder aus. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail. Bitte klicken Sie nun auf den Link, um Ihre E-Mail Adresse zu bestätigen. Die Registrierung für das Portal ist somit abgeschlossen. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die angegebene Email-Adresse validiert wurde. Erst nach Anklicken des zugesandten Links, ist eine Anmeldung im Portal möglich.

Persönliche Angaben - Warum muss ich diese Daten angeben?

Es ist sehr wichtig, dass Sie die Daten gewissenhaft, vollständig und korrekt eingeben. Nur so ist sichergestellt, dass nur der abrufberechtigte Personenkreis die Dienstleistungen der BBG in Anspruch nimmt.

Organisationsdaten

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Organisation ausgewählt haben und überprüfen Sie die Daten sorgfältig. Diese Daten werden zum Beispiel beim Absenden von Bestellungen verwendet. Wenn die Daten nicht korrekt sind, kontaktieren Sie bitte die BBG.

  • Meine Organisation scheint nicht auf.
    Sie können sich auch ohne Auswahl einer Organisation registrieren. Klicken Sie im Organisationsauswahl-Fenster rechts unten auf „NEUE ORGANISATION“ und füllen Sie die Pflichtfelder aus. Bitte kontaktieren Sie die BBG, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Organisation bereits aufscheinen sollte.

    Wenn Sie keine der bei der BBG registrieren Organisationen ausgewählt haben, bedenken Sie bitte, dass nur registrierte Organisationen Zugriff auf Anwendungen wie den e-Shop oder e-Reisen haben. Dazu muss Ihre Organisation entweder Kunde der BBG oder Lieferant der BBG werden

  • Ich bin bei mehreren Organisationen angestellt. Wie gehe ich vor?
    Bitte registrieren Sie sich für die Organisation, für die Sie die Dienstleistungen der BBG am häufigsten in Anspruch nehmen werden. Sollten Sie für weitere Organisationen tätig sein und einen Zugang zum BBG-Portal benötigen, registrieren Sie sich bitte ein weiteres Mal für die entsprechende Organisation.

Benutzername & Passwort

  • Warum wird mein Benutzername nicht akzeptiert?
    Ihr Benutzername muss mindestens 8 Zeichen lang sein und darf keine Leerzeichen und Umlaute enthalten. Wir empfehlen Ihnen einen Benutzernamen zu wählen, der nur nur Ihnen bekannt ist.
  • Warum muss das Passwort so kompliziert sein?
    Über die Anwendungen der BBG können Sie im Namen Ihrer Organisation unter anderem Bestellungen tätigen und Reisen buchen. Es ist daher von großer Bedeutung, dass nur Sie persönlich auf die Anwendungen zugreifen dürfen.

Registrierung für eine andere Person durchführen

  • Wozu dient "Ich führe die Registrierung im Namen einer anderen Person durch."?
    Bei manchen unserer Kunden führt eine Person die Registrierung für alle Kollegen durch. Sie können auf diese Weise die Registrierung etwa für Ihren Vorgesetzten durchführen.

Nutzungsbedingungen

Die Nutzungsbedingungen beziehen sich auf das BBG-Portal und alle Anwendungen. Sie müssen ihnen einmalig zustimmen. Über Änderungen werden wir Sie selbstverständlich informieren. 

E-Mail-Validierung/Abschluss der Registrierung

Einige Minuten nach dem Klick auf "Registrieren" erhalten Sie ein E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte öffnen Sie den darin enthaltenen Link, um die Richtigkeit Ihrer E-Mail-Adresse zu bestätigen. Wenn Sie das E-Mail nicht innerhalb einer Stunde erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte das E-Mail auch dort nicht zu finden sein, kontaktieren Sie die BBG.

Wichtig: Ihre Registrierung ist erst abgeschlossen nachdem Sie Ihre E-Mail Adresse erfolgreich validiert haben!

Nach Abschluss der Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten am BBG-Portal anmelden und den Zugriff auf eine der BBG-Anwendungen wie den e-Shop beantragen, sofern Ihre Organisation dafür berechtigt ist.

Wenn die Anwendung nicht aufscheint, für die Sie Rechte beantragen möchten, kontaktieren Sie bitte die BBG.

So erhalten Sie Zugriff auf BBG-Anwendungen, wie den e-Shop oder e-Reisen

Sobald Sie sich mit Ihren Zugangsdaten am BBG-Portal angemeldet haben, können Sie den Zugriff mittels Klick auf „Zugriff beantragen“ neben der jeweiligen Anwendung beantragen.

Ihre Organisation muss für die jeweilige Anwendung berechtigt sein, damit Ihnen der entsprechende Link angezeigt wird.

Registrierung wurde erfolgreich durchgeführt, warum ist der e-Shop/e-Reisen cytric dennoch nur in einer Demo Version verfügbar?

Um den e-Shop/e-Reisen cytric nutzen zu können, müssen Sie den Zugriff beantragen.

  1. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  2. Klicken Sie neben der Anwendung e-Shop/e-Reisen cytric auf „Zugriff beantragen“.
  3. Wählen Sie bitte eine Rolle aus.
  4. Bitte wählen Sie im Zuge eines e-Shop Rechteantrags die gewünschten Produktfamilien aus.
  5. Ihr Antragsgenehmiger muss ausgewählt werden (ist automatisch hinterlegt).
  6. Bitte beenden Sie den Vorgang mit „Abschließen“.

Nach erfolgter Genehmigung durch den von Ihnen gewählten Antragsgenehmiger können Sie in den e-Shop/in e-Reisen cytric einsteigen.

Rollen im e-Shop

Der e-Shop kann mit seinem Berechtigungskonzept sehr komplexe Beschaffungsprozesse abbilden. Die BBG berät Sie gerne, wie Sie die Beschaffung in Ihrer Organisation mit Hilfe des e-Shops am besten abwickeln können. Die am häufigsten verwendeten Rollen finden Sie im Zuge der Zugriffsbeantragung für den e-Shop.

Einkaufsregionen im e-Shop

Manche Verträge im e-Shop stehen für bestimmte Regionen in Österreich zur Verfügung. Sie müssen daher die Region bzw. die Regionen wählen, für die Sie einkaufen möchten. Standardmäßig ist immer jene Region hinterlegt, die dem Standort Ihrer Organisation entspricht.

Die Klassifizierung der Regionen erfolgt nach NUTS-3. Sie finden eine vollständige Liste aller NUTS-Regionen auf Wikipedia.

Produktfamilien im e-Shop

Die Produkte und Dienstleistungen, die Sie über die BBG beschaffen können, sind in 12 Produktfamilien zusammengefasst. Wenn Sie nur bestimmte Produkte aus dem Portfolio der BBG beschaffen möchten oder dürfen, registrieren Sie sich einfach nur für die entsprechenden Produktfamilien.

Auch Einschränkungen auf bestimmte Beschaffungsgruppen und Kataloge sind problemlos möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an die BBG.

Warum kann ich nicht alle Produktfamilien im e-Shop sehen?
Bitte überprüfen Sie, ob für alle gewünschten Produktfamilien die entsprechende Berechtigung vorhanden ist/ bzw. von Ihnen beantragt wurde.

Genehmiger

Ihr Rechteantrag muss durch die dafür zuständige Person in Ihrer Organisation genehmigt werden. Der entsprechende Genehmiger kann im Zuge des Rechteantrages aus einer gepflegten Liste ausgewählt werden.

Zusammenfassung

Auf dieser Seite sehen Sie alle Daten, die Sie im Zuge des Rechteantrages eingegeben haben. Bitte prüfen Sie diese sorgfältig.

Wichtig: Ihr Rechteantrag ist erst abgeschlossen nachdem Sie auf "Abschließen" geklickt haben.

Wie kann ich meine e-Shop/e-Reisen cytric Berechtigungen überprüfen?

  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  • Unter dem Menüpunkt „Profil“ wählen Sie die Funktion „Rechteanträge“ und öffnen bei der jeweiligen Anwendung das dort hinterlegte PDF Dokument.
  • Nun können Sie überprüfen, welche e-Shop/e-Reisen cytric Berechtigungen Sie haben.

Wie kann ich meine e-Shop/e-Reisen cytric Berechtigungen ändern?

  1. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  2. Klicken Sie neben der jeweiligen Anwendung auf „Berechtigungen ändern“.
  3. Klicken Sie auf der Übersichtliste der Rechteanträge erneut bei der jeweiligen Anwendung auf „Berechtigungen ändern“.
  4. Wählen Sie bitte eine Rolle aus.
  5. Bitte wählen Sie im Zuge eines e-Shop Rechteantrags die gewünschten Produktfamilien aus.
  6. Ihr Antragsgenehmiger muss ausgewählt werden (ist automatisch hinterlegt).
  7. Bitte beenden Sie den Vorgang mit „Abschließen“.

Nach erfolgter Genehmigung durch den von Ihnen gewählten Antragsgenehmiger können Sie mit den geänderten Rechten in den e-Shop/in e-Reisen cytric einsteigen.

ACHTUNG! Berechtigungen (Rollen, Produktfamilien, etc.) aus früheren Rechteanträgen werden nicht übernommen.

Wie kann man für mehrere Organisationen im e-Shop bestellen?

  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  • Unter dem Menüpunkt „Profil“ wählen Sie die Funktion „Stammdaten“ aus.
  • Unter dem Punkt „weiteres Anstellungsverhältnis hinzufügen“ können Sie nun eine weitere Organisation auswählen/suchen und hinzufügen.
  • Nach Eingabe Ihrer Stammdaten für die hinzugefügte Organisation können Sie den Vorgang speichern und somit abschließen.
  • Nach ca. 15 Minuten erscheint in der Menüleiste ein Auswahlfeld, indem Sie das soeben angelegt Anstellungsverhältnis wählen können.

Bitte vergessen Sie nicht, für das neue Anstellungsverhältnis einen Rechteantrag für den e-Shop zu stellen.

ACHTUNG! Falls Sie User eines fremden Stammportals sind, ist es nicht möglich, zusätzliche Anstellungsverhältnisse anzulegen. Falls dennoch der Bedarf besteht, wenden Sie sich bitte an die BBG.

Wie und wo kann ich als Antraggenehmiger einen Rechteantrag freigeben?

  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  • Unter dem Menüpunkt “Benutzerverwaltung“ können Sie sämtliche Ihnen zugeordnete Rechteanträge verwalten.
  • Unter „Anträge in Arbeit“ können Sie offene Rechteanträge genehmigen oder ablehnen.

Auf Basis des Bundesvergabegesetzes werden Vergabeverfahren durchgeführt. Im Schnitt veröffentlicht die BBG alle zwei Tage eine Ausschreibung. Ein offener und transparenter Wettbewerb, beste Ergebnisse für Verwaltung und Steuerzahler, größtmögliche Fairness und Transparenz für die Wirtschaft sind uns ein wichtiges Anliegen.

Alle aktuellen Ausschreibungen der BBG finden Sie auf unserer Ausschreibungsliste unter dem Link www.bbg.gv.at/information/aktuelle-ausschreibungen. Unsere Ausschreibungsunterlagen können Sie unter eVergabe.at kostenlos downloaden. Wenn Sie als Bieter ein Angebot legen möchten, müssen Sie sich auf der Plattform für die Teilnahme des Verfahren registrieren. 

Ab dem Zeitpunkt der bereits erfolgten Bekanntmachung darf die BBG Fragen gemäß § 27 BVergG 2018 auch nur mittels der genutzten elektronischen Vergabeplattform (evergabe.at) beantworten. Durch diesen transparenten und nachvollziehbaren Informationsaustausch ist ein fairer Wettbewerb gewährleistet. Neben der Einhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz der Vertraulichkeit seitens der BBG ist darüber hinaus auch sichergestellt, dass alle Bieter ihre Angebote auf Basis der gleichen Ausschreibungsunterlage legen können.

Weitere Informationen finden Sie auf unsere Webseite unter dem Menüpunkt "Neu hier?" (www.bbg.gv.at/neu-hier/lieferant-werden).

In der Erfüllung von Aufträgen der öffentlichen Hand liegt für Unternehmer nicht nur großes Potential, sondern auch eine große Verantwortung. In den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen wird deshalb sehr genau festgelegt, welche Anforderungen wir an unsere Bieter stellen. Manchmal bedarf es zur Erfüllung ebendieser Anforderungen aus verschiedensten Gründen Unterstützung in Form eines Subunternehmers. Hier finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit Subunternehmen:

Wann müssen Subunternehmer genannt werden?

Grundsätzlich müssen Subunternehmer immer im Zuge der Angebotslegung bekannt gegeben werden. Ob und wie eine nachträgliche – sprich währende Vertragslaufzeit erforderliche – Nachnennung von Subunternehmern erfolgen darf, ist in der jeweiligen Rahmenvereinbarung bzw. Rahmenvertrag unter dem Punkt „Subunternehmer“ geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Bietergemeinschaft und einem Subunternehmer?

Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmer. Es wird ein gemeinsames Angebot abgegeben und alle Unternehmer in der Bietergemeinschaft haften gleichermaßen für die Erfüllung des Auftrages. Wird ein Subunternehmer genannt, so erfolgt die Angebotslegung alleine durch den Hauptauftragnehmer. Der Hauptauftragnehmer haftet in diesem Fall aber nicht nur für seine eigene Leistung, sondern auch für die des Subauftragnehmers.

Wie kann ein Subunternehmer nachgenannt werden?

Vorausgesetzt der Vertrag lässt eine nachträgliche Nennung zu, ist im Falle einer Nachnennung direkt Kontakt mit dem/der jeweiligen Vertrags- und Qualitätsmanager/in aufzunehmen. Sie erhalten alle notwendigen Formblätter in diesem Fall per E-Mail. Eine entsprechende Bearbeitung kann nur dann erfolgen, wenn sämtliche Formblätter vollständig befüllt übermittelt werden.

Die BBG-Chargen sollen direkt an den Subunternehmer verrechnet werden – geht das?

Nein. Die Chargen werden immer an den Hauptauftragnehmer verrechnet. Eine Weiterverrechnung im Innenverhältnis ist zulässig, obliegt aber der Abstimmung zwischen Hauptauftragnehmer und Subunternehmer.

Können Subunternehmer Bestellungen annehmen und Rechnungen legen?

Im Zuge der Subunternehmernennung wird abgefragt, wer – sprich der Hauptauftragnehmer oder der Subunternehmer – die Bestellungen annehmen und die Rechnungen legen darf. Gewählt werden kann zwischen folgenden Optionen:

  • Nur Hauptauftragnehmer

  • Nur Subunternehmer

  • Hauptauftragnehmer UND Subunternehmer

Dürfen Subunternehmer am Vertragsübergabegespräch teilnehmen?

Aus Ressourcengründen ist eine Teilnahme für Subunternehmer am Vertragsübergabegespräch nicht möglich. Gerne bieten wir aber kostenlose persönliche Schulungen für Sie und Ihre Subunternehmer an.

Mehr Informationen finden Sie in unserem "Merkblatt Subunternehmer".

  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  • Unter dem Punkt „Services“ finden Sie den Button Veranstaltungsanmeldung.
  • Bitte wählen die gewünschte Veranstaltung aus und führen Sie die Online Anmeldung durch.

  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  • Unter dem Punkt „Services“ finden Sie den Button "§4 Meldung".
  • Bitte füllen Sie das für §4 Meldungen vorgesehene Formular vollständig aus und klicken Sie anschließend auf "Abschicken".

So erstellen Sie eine Anfrage.

  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  • Unter dem Punkt „Services“ finden Sie den Button "Anfrage“.
  • Bitte füllen Sie das für Anfragen vorgesehene Formular vollständig aus und klicken Sie anschließend auf "Absenden".

So können Sie den Status Ihrer Anfrage überprüfen.

  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  • Unter dem Punkt „Services“ finden Sie den Button "Anfrage“.
  • Links im Menü finden Sie „Alle Anfragen“. Sobald Sie darauf klicken sehen Sie all Ihre  Anfragen mit Bearbeitungsstatus. Auch abgeschlossene Anfragen bleiben ein Jahr einsehbar.

Das BBG-Portal – Ihr Einstieg in unsere Welt

Über das BBG-Portal stellen wir unseren Kunden und Lieferanten einen zentralen Zugangspunkt zur Verfügung, über den alle BBG-Services mit einer einmaligen Anmeldung genutzt werden können. Sie können Ihre Daten daher zentral an einer Stelle verwalten.

Wie bzw. wo kann ich meine Stammdaten ändern?

  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  • Unter dem Menüpunkt „Profil“ wählen Sie die Funktion „Stammdaten“ aus, nun können Sie die gewünschten Änderungen durchführen.

Wie wechselt man zwischen den Dienstverhältnissen?

  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  • Wenn Sie mehrere Dienstverhältnisse angelegt haben, erscheint in der Menüleiste ein Auswahlfeld.
  • Sie können nun das gewünschte Dienstverhältnis auswählen. 

Wie kann man für mehrere Organisationen im e-Shop bestellen?

  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  • Unter dem Menüpunkt „Profil“ wählen Sie die Funktion „Stammdaten“ aus.
  • Unter dem Punkt „weiteres Anstellungsverhältnis hinzufügen“ können Sie nun eine weitere Organisation auswählen/suchen und hinzufügen.
  • Nach Eingabe Ihrer Stammdaten für die hinzugefügte Organisation können Sie den Vorgang speichern und somit abschließen.
  • Nach ca. 15 Minuten erscheint in der Menüleiste ein Auswahlfeld, indem Sie das soeben angelegt Anstellungsverhältnis wählen können.

Bitte vergessen Sie nicht, für das neue Anstellungsverhältnis einen Rechteantrag für den e-Shop zu stellen.

ACHTUNG! Falls Sie User eines fremden Stammportals sind, ist es nicht möglich, zusätzliche Anstellungsverhältnisse anzulegen. Falls dennoch der Bedarf besteht, wenden Sie sich bitte an die BBG.

Wie und wo kann ich als Antragsgenehmiger einen Rechteantrag freigeben?

  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  • Unter dem Menüpunkt “Benutzerverwaltung“ können Sie sämtliche Ihnen zugeordnete Rechteanträge verwalten.
  • Unter „Anträge in Arbeit“ können Sie offene Rechteanträge genehmigen oder ablehnen.

Wie kann ich meine e-Shop/e-Reisen cytric Berechtigungen überprüfen?

  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im BBG Portal an.
  • Unter dem Menüpunkt „Profil“ wählen Sie die Funktion „Rechteanträge“ und öffnen bei der jeweiligen Anwendung das dort hinterlegte PDF Dokument.
  • Nun können Sie überprüfen, welche e-Shop/e-Reisen cytric Berechtigungen Sie haben.

Passwort ändern

Sie können Ihr Passwort jederzeit über den Menüpunkt "Passwort ändern" neu vergeben. Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Passwort-Policy der BBG in regelmäßigen Abständen automatisch vom BBG-Portal aufgefordert werden, Ihr Passwort zu ändern. In diesem Fall können Sie im BBG-Portal erst wieder Aktionen ausführen, wenn Sie Ihr Passwort geändert haben.

Passwort vergessen

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich jederzeit ein neues zusenden lassen. Öffnen Sie dazu den Link "Passwort vergessen?" auf der Login-Seite. Nach der Eingabe Ihres Benutzernamens wird Ihnen ein Link zugesandt, über den Sie Ihr Passwort ändern können.

Benutzerkonto gesperrt

Falls Ihr Benutzerkonto aufgrund mehrmaliger falscher Passwort-Eingabe gesperrt wurde, können Sie die Sperre des Benutzerkontos über die Funktion "Passwort vergessen" wieder aufheben.

Hier finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Kerndatenmeldung.

Die Kerndaten sind grundlegende Informationen über ein Beschaffungsvorhaben, ähnlich denen der EU-Standard Bekanntmachungsformularen und sind detailliert im Anhang VIII BVergG 2018 geregelt und aufgezählt.

Mit 1.3.2019 traten die §§ 62 und 66 in Kraft die die Kerndatenmeldung im Sinne der nationalen Bekanntmachungsbestimmungen fordern.

Gilt die Verpflichtung zur Bekanntgabe vergebener Aufträge als Kerndatenmeldung nur für den Bund?

Nein. Im Unterschwellenbereich gilt die Pflicht nur für öffentliche Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes (§ 66), d.h. Bund und alle dem Bund zurechenbaren Kunden, z.b. ausgegliederte Einrichtungen des Bundes (Jene Organisationen die in die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes oder Bundesrechnungshofes fallen)

Im Oberschwellenbereich gilt die Meldepflicht für alle öffentlichen Auftraggeber (§ 62). Bekanntgabe vergebener Aufträge bedeutet die Bekanntgabe von abgeschlossenen Ausschreibungen und Abrufen aus Rahmenvereinbarungen.

Betrifft es jede Organisation, Abteilung, Schule einzeln?

Die Verpflichtung zur Kerndatenmeldung ist im BVergG verankert, daher ist jeder öffentliche Auftraggeber der dem BVergG unterliegt, und jede Organisation die Beschaffungsvorhaben abwickelt, von dieser Verpflichtung betroffen.

Ist jede einzelne Bestellung gemeint? Oder sobald man mehrere Bestellungen hat, die den Wert von € 50.000 überschreiten. Kerndatenmeldung für alle Arten von Abrufe notwendig – Rahmenvertrag, Rahmenvereinbarung, Direktvergabeplattform, Projekt im besonderen Auftrag?

Gemeldet werden muss jeder einzelne Abruf aus einer Rahmenvereinbarungen aus EU-weiten Ausschreibungen ab einer Wertgrenze von € 50.000 von allen öffentlichen Auftraggeber.

Da mit dem Abruf ein Vertrag zustande kommt. Dieser Vertrag ist relevant. Wenn dieser Vertrag auf eine längere Laufzeit abgeschlossen wird, dann ist der Wert für die gesamte Laufzeit zu rechnen. Wenn der Vertrag nur eine einmalige Leistung (klassische Lieferung) umfasst, dann ist nur die relevant. Wenn der Abruf mehrere Liefertranchen betrifft, dann sind die zusammen zu zählen. Das heißt, alles was zum gleichen Auftrag (Bestellung) gehört ist zusammen zu zählen – und zwar zum Zeitpunkt der Bestellung.

Eine Pflicht mehrere gesonderte Aufträge zusammen zu zählen ist für die Kerndatenmeldung im Gesetz nicht geregelt. Eine gezielte Umgehung mittels Splitting des Auftrages wird aber wohl nicht zulässig sein.

Öffentliche Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes haben des weiteren generell jeden vergebenen Auftrag, abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Ergebnis jeden Ideenwettbewerbes bekannt zu geben. Wird die BBG von einem Kunden mit einem "Projekt im besonderen Auftrag beauftragt", führt die BBG auch die notwendigen Publikationen durch.

Werden Einkäufe direkt von der BBG gemeldet sobald eine Bestellung vom e-Shop abgesetzt wird? Oder muss man nach der Bestellung noch etwas tun? Wie wird die Kerndatenmeldung im e-Shop aussehen? Muss ich selbst für die Meldung Daten im e-Shop eingeben?

Informationen zum Ablauf im e-Shop entnehmen Sie bitte unserer Infografik.

Was mache ich bei Verträgen welche nicht im e-Shop abgebildet sind? Übermittelt die BBG die Daten trotzdem für mich?

Alle von der BBG abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen sind grundsätzlich im e-Shop abgebildet. Nicht alle sind jedoch direkt im e-Shop bestellbar. Kerndatenmeldung können jedoch nur für Bestellungen aus dem e-Shop generiert werden.

Für die Kerndatenmeldungen von Aufträgen, die außerhalb des BBG e-Shops oder Verfahren die öffentliche Auftraggeber selbständig abwickeln, ist jeder Auftraggeber selbst verantwortlich.

Schließt der Kunde eigene Verträge/Vereinbarungen ab, bietet die BBG die Möglichkeit diese ebenfalls im e-Shop zu verwalten:

Dabei können Kunden ihre Verträge/Vereinbarungen im BBG e-Shop hinterlegen und somit daraus genauso die Bestellungen und die entsprechenden Kerndatenmeldungen abwickeln. Bei Interesse möge sich der Kunde an e-procurement(at)bbg.gv.at wenden.

Was ist zu beachten, wenn man eine eigene Ausschreibung veranlasst?

Der Kunde sollte über eine geeignete E-Vergabe-Softwarelösung verfügen, welche die erforderliche Funktionalität zur Publikation mitbringt.

Um formale Vergabeverfahren abzuwickeln und die erforderlichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben zu publizieren ist eine entsprechende E-Vergabe-Software Lösung notwendig. Wir können dafür die Lösung der A.I., die in der BBG eingesetzt wird empfehlen.

Bei Interesse kann sich der Kunde an e-vergabe(at)bbg.gv.at wenden oder direkt an die Administration Intelligence Austria unter evergabe(at)ai-gmbh.at.

Wie lautet meine Stammzahl? Wo erhalte ich meine Stammzahl? Wer kümmert sich darum, dass bei der BBG die Stammzahl richtig zugeordnet ist?

Als Stammzahlen zur Identifizierung juristischer Personen kommen je nach Rechtsform Firmenbuch-, Vereinsregister- oder Ergänzungsregisternummer für sonstige Betroffene (ERsB) zur Anwendung.

Ist Ihr Unternehmen weder im Firmenbuch noch im Vereinsregister eingetragen können Sie hier nachschauen, ob Ihre Organisation im ERsB eingetragen ist und wie die Stammzahl lautet.

Die Stammzahl erhalten Sie von der Stammzahlenregisterbehörde des BMDW. Die BBG bezieht die Stammzahlen vom Unternehmensregister.

Was passiert mit den Daten auf www.data.gv.at? Wer kann die Daten einsehen, und werden auch personenbezogene Daten angezeigt.

Auf www.data.gv.at werden in frei zugänglicher aber lediglich maschinenlesbarer Form alle maschinenlesbaren Pfade zu den von den Behörden zur Verfügung gestellten Daten (open government data) bzw. Kerndatenquellen zur Verfügung gestellt.

Ob personenbezogene Daten eingestellt werden obliegt dem jeweiligen Datenlieferanten.

Das Unternehmensserviceportal (USP) stellt in der Rubrik „Ausschreibungssuche" die Informationen sämtlicher, auf data.gv.at hinterlegter Kerndatenquellen über eine zentrale Suche frei zugänglich und „menschenlesbar" zur Verfügung.

Die Kerndaten sind grundlegende Informationen über ein Beschaffungsvorhaben, ähnlich denen der EU-Standard Bekanntmachungsformularen und sind detailliert im Anhang VIII BVergG 2018 geregelt und aufgezählt.

Die AVB-IT können Sie hier downloaden:

Wie kann ich meinen Transfer bestellen?

Sie können direkt beim Anbieter unserer Direktvergabeplattform buchen. Mehr Informationen finden Sie im e-Shop. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 24 Stunden) reservieren Sie am besten telefonisch.

Wann sollte ich zum Flughafen aufbrechen?

Wir empfehlen Ihnen den Transfer ca. 2 1/2 Stunden vor Flugbeginn zu bestellen.

Wie erfolgt die Abholung am Flughafen?

Gehen Sie einfach direkt zum Schalter. Der nächste freie Fahrer fährt Sie zum gewünschten Ziel.

Wie kann ich bezahlen?

Sie können entweder Bar zahlen sowie mit Kredit- oder Wertkarte.Sie erhalten eine Bestätigung bzw. einen Beleg vom Fahrer für Ihre Buchhaltung.

Führen Sie die Buchung schnell und einfach über unser Online-Booking-Tool durch. Auf unsere Homepage finden Sie rechts oben einen Button mit dem Sie direkt zum Online-Booking-Tool kommen.

Bei Fragen zu Ihrer Buchung wenden Sie sich bitte an Business Travel Unlimited  (onlinesupport(at)btu.at).

Ihr Flug wurde abgesagt? Für Supportanfragen steht Ihnen Business Travel Unlimited zur Verfügung (Tel. 01/516 514-0, onlinesupport(at)btu.at).

Auf unsere Direktvergabeplattform im e-Shop finden Sie alle Hotels. Bei Fragen zu Ihrer Buchung wenden Sie sich an das Verkehrsbüro (onlinesupport(at)verkehrsbuero.at).

Information zu unserem Online-Booking-Tool finden Sie hier.

Bevor Sie Light-Tarife buchen, sollten Sie aufgrund der veränderten Serviceleistung der Lufthansa Gruppe folgende Punkte bedenken:

  • Keine unverbindliche Vorreservierung – sofortige Ticketausstellung
  • Kein Traveller – Tracking
  • Keine 24/7 Betreuung über eine Notfall-Hotline
  • Eingeschränkte Reporting-Möglichkeiten (z.B. „Air Fare Saving Codes" können generell nicht mehr berücksichtigt werden)
  • Keine Erfassung von variablen Referenzfeldern
  • Aus technischen Gründen muss die automatisierte Qualitätskontrolle für alle Transaktionen deaktiviert werden
  • Verrechnung auf Basis Einzelleistung – d.h. eine Kombination mit anderen Reiseleistungen (z.B. Hotel und Mietwagen) ist zwar möglich, kann verrechnungstechnisch aber nicht im Paket dargestellt werden
  • Reisepläne in eigenem Format – z.B. ohne Kalendereinträge
  • Umbuchungen und Refundierungen – sofern von LUFTHANSA Group gestattet – sind überaus zeitaufwendig und daher ebenfalls mit zusätzlichen Mehrkosten i.H. von EUR 12,00 pro Transaktion verbunden

In manchen Fällen kann somit die Buchung eines geringfügig teureren Tarifs zu einer höheren Prozesssicherheit und einer entspannteren Reise führen. Im Zweifel unterstützt Sie das Verkehrsbüro gerne bei der Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Tarif. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise!

Machen Sie sich mit der Benutzeroberfläche vertraut. Travelport hat für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst und ein kurzes Erklärvideo erstellt.

Damit Sie Ihre Kreditkarten verwalten können übermitteln Sie uns bitte eine E-Mail an office(at)bbg.gv.at. Unser Helpcenter schaltet Ihnen, nach Prüfung Ihrer Berechtigung, die nötige Anwendung im BBG-Portal frei.

Für Fragen zur Kreditkartenverwaltung, wenden Sie sich bitte an das Verkehrsbüro:

Österreichisches Verkehrsbüro AG
Tel: +43  1  588 00 – 0
E-Mail: info(at)verkehrsbuero.com